Als Polizist haben Sie einen wichtigen und oft gefährlichen Job, bei dem Sie für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung verantwortlich sind.
Doch wer schützt Sie im Ernstfall und wann besteht ein Anspruch? Reicht die Heilfürsorge vom Dienstherrn?
Mit den Versicherungen der DBV finden Sie die passenden Antworten und sichern sich vollumfänglich für heute und morgen mit den richtigen Tarifen ab!
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Polizeibeamte und Polizeianwärter haben Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Dienstherrn. Dennoch besteht für jeden die gesetzliche Verpflichtung, eine Pflegeversicherung neben der Krankenversicherung abzuschließen und dies innerhalb von drei Monaten nachzuweisen.
Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte.
Die Pflegepflichtversicherung ist eine verpflichtende Versicherung für jeden Polizeianwärter oder -beamten. Sie dient der teilweisen Absicherung der Kosten bei Pflegebedürftigkeit.
Die Leistungen, die durch die Pflegepflichtversicherung erbracht werden, sind
gesetzlich festgelegt und daher bei allen Versicherern identisch.
Die Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten, deckt jedoch nicht alle Kosten ab. Deshalb empfehlen wir, zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Mit dieser Absicherung können Sie die Leistungen selbst bestimmen und an ihre individuellen Ansprüche anpassen.
Die Beiträge für eine Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter beginnen, inkl. einer kleinen Anwartschaft, bei der DBV Versicherung schon
ab 27 € im Monat.
Die Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung der DBV für Polizeibeamte inklusive Pflegeversicherung im Vergleich
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