Anwartschaft für eine

private Krankenversicherung

& Heilfürsorge.

Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Polizeidienst endet in der Regel dein Anspruch auf Heilfürsorge. Das ist kein Nachteil – sondern ein Systemwechsel:

Ab diesem Zeitpunkt hast du Anspruch auf Beihilfe. Dein Dienstherr übernimmt dann einen Großteil deiner Krankheitskosten (i.d.R. 50–70 %), den verbleibenden Anteil deckst du dann über eine private Krankenversicherung ab.

Genau hier zahlt sich eine früh abgeschlossene Anwartschaft aus. - Sie sichert dir deinen heutigen Gesundheitszustand und ermöglicht dir später den Wechsel in die private Krankenversicherung – ohne neue Gesundheitsprüfung, schon ab 1 Euro pro Monat.

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DEINE EINTRITTSKARTE IN DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Deshalb ist eine Anwartschaft sinnvoll.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, warum eine Anwartschaft gerade für Polizeianwärter entscheidend sein kann:

Max ist 24 Jahre alt und im zweiten Jahr seiner Ausbildung bei der Polizei. Im Training kommt es zu einem schweren Sportunfall – sein Knie wird erheblich verletzt und muss operiert werden. Es folgt eine längere Reha.

Trotz Behandlung bleibt das Knie dauerhaft eingeschränkt belastbar. Eine nahezu volle Einsatzfähigkeit wird nach einem längeren Zeitraum zwar erreicht, aber der Unfall bleibt nicht ungeschehen.

Ohne Anwartschaft
Mit Anwartschaft

Max hat das Thema Anwartschaft auf die lange Bank geschoben und nicht abgeschlossen.

  • Der Unfall muss bei der Beantragung seiner Krankenversicherung angegeben werden und fließt negativ in die Beurteilung des Gesundheitszustandes ein.

  • Er muss nun Zuschläge in der privaten Krankenversicherung zahlen.

Max hatte zum Glück direkt zum Beginn seiner Ausbildung die kostengünstige Anwartschaft als Polizeianwärter abgeschlossen und damit seinen guten Gesundheitszustand eingefroren.

  • Der Unfall muss bei der Krankenversicherung nicht nachgemeldet werden.

  • Er muss keine Zuschläge in der privaten Krankenversicherung zahlen.

ℹ️ Darum geht es bei der Anwartschaft.

Die Anwartschaft ist deine Eintrittskarte für den späteren Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung.

Anders als bei der gesetzlichen Versicherung, welche dich problemlos und grundsätzlich immer aufnehmen muss, werden bei einer privaten Krankenversicherung im Vorhinein Gesundheitsfragen gestellt und eben das Alter zum Eintritt spielt eine erhebliche Rolle.

Mit einer Anwartschaft kannst du eben diese Punkte beim Abschluss einfrieren und darauf beim offiziellen Eintritt in die private Krankenversicherung nutzen. Das beste daran? - 100 % kostenlos.

DU HAST DIE WAHL

Kleine oder Große Anwartschaft.

Kleine Anwartschaft

Mit der kleinen Anwartschaft hältst du dir den Weg in die private Krankenversicherung offen – ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.

Das bedeutet:

Erkrankungen, die in der Zwischenzeit auftreten, spielen später keine Rolle mehr. Du wirst weder mit Risikozuschlägen belastet noch drohen Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung.

Was du wissen solltest

Die kleine Anwartschaft ist bewusst schlank aufgebaut:

  • Es werden keine Altersrückstellungen gebildet

  • Dein Beitrag in der PKV richtet sich später nach deinem Eintrittsalter beim Start

Warum das für dich als Polizist sinnvoll ist

Gerade in der Ausbildung oder im aktiven Dienst kann sich dein Gesundheitszustand jederzeit ändern. Mit der kleinen Anwartschaft sicherst du dir frühzeitig den Zugang zur privaten Krankenversicherung – zu stabilen Bedingungen.

Die Kosten sind dabei minimal, schon ab 1 € im Monat.

Wichtiger Hinweis für deine Laufbahn

Wenn du aktuell Anspruch auf Heilfürsorge hast, ist die kleine Anwartschaft der richtige Einstieg.

Sobald du auf Lebenszeit verbeamtet wirst, solltest du prüfen, ob ein Wechsel in die große Anwartschaft sinnvoll ist, um dir zusätzlich dein Eintrittsalter zu sichern.

Große Anwartschaft

Die große Anwartschaft kann alles, was die kleine auch kann – mit einem entscheidenden Vorteil:

Du sicherst dir nicht nur deinen Gesundheitszustand, sondern auch dein heutiges Eintrittsalter.

Das bedeutet:

Wenn du später in die private Krankenversicherung wechselst, wirst du so behandelt, als wärst du schon heute eingetreten. Dadurch fällt dein Beitrag langfristig deutlich niedriger aus.

Was dahinter steckt

Im Unterschied zur kleinen Anwartschaft werden hier Altersrückstellungen aufgebaut.

Das führt zu höheren Beiträgen während der Anwartschaft, sorgt aber später für spürbar günstigere Beiträge in der PKV – besonders im Alter.

Warum das für dich als Polizist relevant ist

Gerade wenn du bereits auf Lebenszeit verbeamtet bist oder kurz davor stehst, ist die große Anwartschaft oft die strategisch bessere Entscheidung:

  • langfristig niedrigere Beiträge in der PKV

  • bessere Planbarkeit im Ruhestand

  • finanzielle Entlastung im Alter

Denn auch als Beamter mit Pension wirst du im Ruhestand weniger Einkommen haben als im aktiven Dienst.

DEIN VORTEIL

Das ist die Heilfürsorge.

Als Polizeibeamter hast du – je nach Dienstherr – Anspruch auf Heilfürsorge.

Das bedeutet: Dein Dienstherr übernimmt im Krankheitsfall einen Großteil deiner medizinischen Kosten. Die Leistungen orientieren sich dabei ungefähr an der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was darüber hinausgeht, hängt von deinem Dienstherrn und den jeweiligen Regelungen ab.

Wo die Grenzen der Heilfürsorge liegen

Die Heilfürsorge ist eine gute Basis – aber kein vollständiger Schutz:

  • Zeitlich begrenzt: endet mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst (spätestens im Ruhestand)

  • Leistungslücken möglich: z. B. bei Zahnersatz oder Sehhilfen

  • Keine Absicherung für Familie: Angehörige haben ggf. nur Anspruch auf Beihilfe

Warum du früh vorsorgen solltest

Damit du später problemlos in die private Krankenversicherung wechseln kannst und auch heute schon optimal abgesichert bist, ist eine frühzeitige Absicherung entscheidend:

  • Pflegepflichtversicherung: verpflichtend für Polizeibeamte und sichert Betreuung im Pflegefall

  • Anwartschaft: sichert dir deinen heutigen Gesundheitszustand

  • Zusatzversicherung: schließt gezielt Lücken der Heilfürsorge (z. B. Zahn, Stationär)

Was das für dich konkret bedeutet

Nach der aktiven Dienstzeit wechselst du in die Beihilfe.

Dein Dienstherr übernimmt dann nur noch einen Teil der Kosten – den Rest musst du über eine private Krankenversicherung absichern.

Zusätzlich bist du als Beamter verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung (PVB) abzuschließen.

Auch die Heilfürsorge ist keine vollständige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Erkrankung. In bestimmten Bereichen bleibst du auf einem Teil der Kosten sitzen. Das betrifft vor allem Leistungen wie Zahnersatz, bei dem häufig nicht alle Kosten – insbesondere für Material und Labor – übernommen werden. Ähnlich sieht es bei Sehhilfen oder alternativen Behandlungsmethoden wie Heilpraktikerleistungen aus, die oft nur eingeschränkt oder gar nicht erstattet werden.

Gerade im Polizeidienst können solche Kosten schnell relevant werden. Ohne passende Ergänzung musst du diese Ausgaben aus eigener Tasche zahlen. Mit einer gezielten privaten Zusatzversicherung kannst du diese Lücken schließen und deinen Eigenanteil deutlich reduzieren. Wichtig ist dabei, dass der Tarif speziell auf die Heilfürsorge abgestimmt ist, damit die Absicherung genau dort greift, wo sie wirklich gebraucht wird.

Häufige Fragen zur Anwartschaft & Heilfürsorge

Warum ist die kleine Anwartschaft so günstig?
Die kleine Anwartschaft ist deshalb so günstig, weil sie sich auf das Wesentliche beschränkt:

Sie sichert dir deinen aktuellen Gesundheitszustand – ohne Altersrückstellungen aufzubauen.

Dadurch entstehen nur minimale Kosten, oft bereits ab etwa 1 € im Monat.

Wichtig:

Du kaufst dir damit kein vollständiges Krankenversicherungspaket, sondern sicherst dir den späteren Zugang zur privaten Krankenversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Risiko von Zuschlägen oder Ausschlüssen.

Verpflichtet mich die Anwartschaft zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung?

Die Anwartschaft ist für dich ein unverbindlicher Optionsvertrag. Entscheidest du dich zum Ende deiner Laufbahn gegen die Aktivierung, besteht keinerlei Verpflichtung, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Genauso wenn du dich während deiner Laufbahn als Polizist gegen den Beruf entscheidest und beruflich einen anderen Weg einschlägst, entstehen dir keine Nachteile. Die Anwartschaft kann regulär gekündigt werden oder endet entsprechend den vertraglichen Regelungen, ohne dass daraus Verpflichtungen entstehen.

Ersetzt die Anwartschaft bereits meine Krankenversicherung?

Mit einer Anwartschaft wechselst du noch nicht in die private Krankenversicherung, sondern es handelt sich zunächst um eine unverbindliche Vorstufe.

Sie läuft parallel zu deiner bestehenden Pflegepflichtversicherung und Heilfürsorge, verändert dabei aber deinen aktuellen Versicherungsstatus nicht.

Erst mit dem Ende der Heilfürsorge – also mit dem Eintritt in den Ruhestand und dem damit verbundenen Beihilfeanspruch – kannst du die Anwartschaft "aktivieren" und in eine private Krankenversicherung umwandeln.

Fachlich betrachtet handelt es sich bei der Anwartschaft für Polizisten um einen Optionstarif. Ob und wann du diese Option tatsächlich nutzt, entscheidest ausschließlich du.

Wie funktioniert das mit den Gesundheitsfragen?

Die Gesundheitsfragen bestehen aus einem kompakten Formular mit lediglich acht Gesundheitsfragen, die du im Rahmen einer Selbstauskunft beantwortest. Ein Arztbesuch oder eine medizinische Untersuchung ist hierfür nicht erforderlich. Die Angaben erfolgen strukturiert im JA-/NEIN-Format.

Durch diese Gesundheitsprüfung sicherst du dir deinen aktuellen Gesundheitszustand vertraglich ab. Das bedeutet: Du „frierst“ deinen Gesundheitsstatus ein und erhältst die garantierte Option, zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Handelt es sich bei der Heilfürsorge um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Weder noch. Es handelt es sich hier um einen sogenannten sonstigen Kostenträger.
Die Leistungen orientieren sich jedoch an den Regelungen des SGB V und damit in weiten Teilen an der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundlage dafür ist das jeweils zuständige Bundesland, welches den Leistungsumfang entsprechend definiert. Jedoch lehnt man sich hierbei stark an die gesetzliche Krankenversicherung.
Ich habe Fragen zur Genehmigung bzw. allgemein zur Heilfürsorge. An wen kann ich mich wenden?
Als Polizeibeamter wendest du dich bei Fragen oder Anliegen zur Heilfürsorge direkt an deinen zuständigen Polizeiärztlichen Dienst.

Leistungserbringer (z. B. Ärzte oder Therapeuten) können sich für Genehmigungen ebenfalls direkt an den Polizeiärztlichen Dienst wenden, sofern die Kontaktdaten vorliegen. Falls nicht, hilft die zuständige Abrechnungsstelle weiter und stellt den Kontakt her.

Bei allgemeinen Fragen können sich Leistungserbringer ebenfalls an die Abrechnungsstelle wenden.

Unterliegt die Heilfürsorge der Budgetierung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen viele Leistungen – insbesondere Heil- und Arzneimittel – einer Budgetierung.
Das bedeutet: Ärzte müssen wirtschaftlich verordnen, da ihre Verschreibungen das Praxisbudget beeinflussen.

Für die freie Heilfürsorge der Polizei NRW gilt das z. B. nicht. Sie zählt zu den sogenannten sonstigen Kostenträgern.

Das hat einen klaren Vorteil für dich:

Dein Arzt kann medizinisch notwendige Heil- und Arzneimittel verordnen, ohne dass sein Praxisbudget dadurch belastet wird – natürlich immer im Rahmen der geltenden Richtlinien.

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