Beamtenstatus:

Die 3-Phasen im polizeilichen Dienst

Als Polizist stehst du in einem besonderen Dienstverhältnis zum Staat. Mit deiner Ernennung gehst du ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ein – mit klaren Rechten, aber auch besonderen Pflichten.

Im Laufe deiner Laufbahn durchläufst du dabei drei entscheidende Phasen: vom Beamten auf Widerruf über den Beamten auf Probe bis hin zum Beamten auf Lebenszeit. Jede dieser Phasen hat direkte Auswirkungen auf deine Absicherung, deine Versorgung und deine finanziellen Rahmenbedingungen.

Genau deshalb ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen – und deine Absicherung frühzeitig darauf abzustimmen.

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Als Polizeianwärter startest du deine Laufbahn im Beamtenverhältnis auf Widerruf. In dieser Phase befindest du dich in der Ausbildung und legst die Grundlage für deine spätere Karriere im Polizeidienst.

Die Dauer deiner Ausbildung hängt von der Laufbahn und dem Bundesland ab:

  • Mittlerer Dienst: ca. 2 bis 2,5 Jahre

  • Gehobener Dienst: ca. 3 Jahre

  • Höherer Dienst: ca. 2 bis 2,5 Jahre

Was das für dich bedeutet

In dieser Phase bist du noch nicht dauerhaft verbeamtet und hast einen anderen Absicherungsstatus als später im Dienst. Genau deshalb ist es wichtig, dich frühzeitig mit Themen wie Krankenversicherung, Anwartschaft und Dienstunfähigkeit zu beschäftigen.

DER EINSTIEG IN DEN pOLIZEIDIENST

Beamter auf Widerruf

Deine Situation während der Ausbildung

  • Du erhältst Anwärterbezüge, abhängig von deiner Laufbahn

  • In vielen Fällen hast du Anspruch auf Heilfürsorge oder alternativ Beihilfe (je nach Bundesland)

  • Deine Absicherung unterscheidet sich deutlich von der späteren im aktiven Dienst

Wichtig zu wissen

Der Status „Beamter auf Widerruf“ ist nicht dauerhaft angelegt.

Dein Beamtenverhältnis endet in der Regel mit dem Bestehen (oder Nichtbestehen) deiner Abschlussprüfung.

Grundsätzlich ist auch eine Entlassung während dieser Phase möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Solltest du als „Beamter auf Widerruf“ eine Dienstzugehörigkeit von weniger als 5 Jahren vorweisen, besteht in der Regel noch kein Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit.

Das heißt es steht dir im Zweifel kein Ruhegehalt zu, wodurch eine Dienstunfähigkeitsversicherung, vor allem in dieser Phase besonders wichtig ist.

Nach erfolgreichem Abschluss deiner Ausbildung wirst du zum Beamten auf Probe ernannt. In dieser Phase bereitest du dich auf die spätere Verbeamtung auf Lebenszeit vor.

Die Dauer der Probezeit hängt von deiner Laufbahn ab und liegt in der Regel zwischen 6 Monaten und maximal 5 Jahren.

DIE BEWÄHRUNGSPHASE

Beamter auf Probe

Was in dieser Phase zählt

Während der Probezeit wird geprüft, ob du dauerhaft für den Polizeidienst geeignet bist. Dabei stehen vor allem im Fokus:

  • Eignung

  • Fachliche Leistung

  • Befähigung für den Polizeidienst

Wie es danach weitergeht

Wenn du dich in dieser Zeit bewährst und alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllst, wirst du anschließend zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Wenn du deine Probezeit erfolgreich abgeschlossen hast, wirst du zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Damit erreichst du den höchsten Beamtenstatus im Polizeidienst.

Die Ernennung erfolgt offiziell durch die Aushändigung deiner Ernennungsurkunde.

DER LANGFRISTIGE STATUS

Beamter auf Lebenszeit

Was sich für dich ändert

Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit erhältst du ein besonders stabiles Dienstverhältnis mit klar geregelten Rechten und Pflichten:

  • Hohe berufliche Sicherheit

  • Anspruch auf Versorgung im Ruhestand (Pension)

  • Beihilfeanspruch im Krankheitsfall (insbesondere im Ruhestand relevant)

Wie es danach weitergeht

Wenn du dich in dieser Zeit bewährst und alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllst, wirst du anschließend zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist grundsätzlich auf Dauer angelegt und endet in der Regel erst mit dem Ruhestand.

In Ausnahmefällen kann es jedoch zu einer Beendigung kommen, z. B. durch:

  • schwerwiegende Dienstvergehen (Disziplinarverfahren)

  • Verlust der Beamtenrechte

  • Entlassung durch Verwaltungsakt

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