Versicherung für Polizisten in Dortmund


Versicherungen
für Polizisten

Schützen Sie Ihre Karriere

und Ihr Einkommen


Es geht los und Sie haben noch Fragen?

Als Polizist:in haben Sie einen wichtigen und oft gefährlichen Job, bei dem Sie für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung verantwortlich sind.


Doch wer schützt Sie im Ernstfall und wann besteht ein Anspruch? Reicht die Heilfürsorge vom Dienstherrn?


Mit den Versicherungen der DBV finden Sie die passenden Antworten und sichern sich vollumfänglich für heute und morgen mit den richtigen Tarifen ab!

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Die wichtigsten Versicherungen

und Leistungen im Überblick

Sie starten bald in das Beamtenverhältnis als Polizeianwärter?

 

In der Ausbildung zum Polizeibeamten sollen Sie das notwendige Fachwissen und alle Fähigkeiten für den Einsatz als Polizist:in erlernen. Damit Sie sich auch voll und ganz darauf konzentrieren können, steht Ihnen seit über 140 Jahren die DBV – Deutsche Beamtenversicherung als Spezialist für die Absicherung von Polizeibeamten und Beamtenanwärter:innen zur Seite.

DBV - Polizist
  • Pflegepflichtversicherung

    Eine Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit und Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag.


    Polizeibeamte oder -anwärter:innen müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Leistungen sind an gesetzlichen Vorgaben gebunden und somit bei allen Anbietern identisch.


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  • Kleine und Große Anwartschaft

    Eine Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand beim Eintritt in die private Krankenversicherung.  Wenn bei Eintritt in die Pension das System der Freien Heilfürsorge endet, erhält man 70 % Beihilfe von seinem Dienstherr und benötigt eine beihilfekonforme Krankenversicherung für die restlichen 30 %.


    Ein früher Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist wichtig, um Risikoaufschläge oder Ablehnungen durch Vorerkrankungen zu vermeiden.


    Bei einer großen Anwartschaft werden zusätzlich Altersrückstellungen gebildet, die einen günstigeren Eintritt in beihilfekonforme Tarife ermöglicht.


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  • Spezielle Dienstunfähigkeit

    Als Polizist sind Sie erhöhten Anforderungen ausgesetzt, die langfristige psychische und körperliche Beeinträchtigungen verursachen können. 


    Nach §44 BBG gilt eine verbeamtete Person als dienstunfähig, wenn er oder sie dauerhaft ihren Dienst aufgrund von körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann oder innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst ausübt und keine Verbesserung in Sicht ist.


    Für Beamte auf Widerruf und  Beamte auf Probe entsteht hier eine große Versorgungslücke, die den Lebensstandard gefährden kann. Selbst für Beamte auf Lebenszeit kann dies zu einer Einkommenminderung führen.


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  • Diensthaftpflicht

    Die Diensthaftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko (Sicherheitsbereich) unverzichtbar.


    Mit der DBV erhalten Sie finanzielle Sicherheit bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die oftmals hohe Kosten verursachen können.


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  • Strafrechtsschutz

    Eine Rechtsschutzversicherung bietet Schutz vor den Kosten eines Rechtsstreits, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten sowie Sachverständigen- und Entschädigungszahlungen.


    Die ROLAND Rechtsschutzversicherung bietet individuelle Bausteine für eine umfassende Absicherung in allen Lebenslagen.

    Außerdem sind Sie als Polizist:in mit dem Baustein StrafrechtPLUS optimal vor den Risiken eines Strafverfahrens geschützt.


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Als Polizist:in haben Sie einen wichtigen und oft gefährlichen Job, bei dem Sie für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung verantwortlich sind.


Doch wer schützt Sie im Ernstfall und wann besteht ein Anspruch? Reicht die Heilfürsorge vom Dienstherrn?


Mit den Versicherungen der DBV finden Sie die passenden Antworten und sichern sich vollumfänglich für heute und morgen mit den richtigen Tarifen ab!


Senden Sie uns jetzt eine kostenlose Anfrage oder besuchen Sie uns direkt in einer unserer Niederlassungen in Dortmund (nur nach vorheriger Vereinbarung), Bochum, Hagen und Schwerte.


... oder rufen Sie uns unter folgender Telefonnummer an: (0231) 1375-1514

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